Allgemeine Geschäftsbedingungen ins Ausland - Export (AGB)

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen unserem Unternehmen (nachfolgend „Lieferant“) und seinen Kunden (nachfolgend „Kunde“) hinsichtlich des Verkaufs, der Lieferung und des Vertriebs von Waren, insbesondere HVAC- und Gebäudetechnikprodukte Made in Germany.

1.2 Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn sie vom Lieferanten ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.

1.3 Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.

2. Vertragsschluss

2.1 Alle Angebote, Kostenvoranschläge und Produktbeschreibungen sind freibleibend und unverbindlich.

2.2 Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Lieferanten oder durch Lieferung der Ware zustande.

2.3 Technische Angaben, Zeichnungen und Produktspezifikationen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1 Alle Preise verstehen sich in Euro (EUR) und gelten zuzüglich der jeweils geltenden Steuern, Abgaben sowie Versandkosten, sofern nicht anders vereinbart.

3.2 Zusätzliche Kosten wie Verpackung, Transport, Versicherung, Zölle und Bankgebühren trägt der Kunde.

3.3 Zahlungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist zu leisten.

3.4 Bei Zahlungsverzug ist der Lieferant berechtigt, Verzugszinsen zu berechnen und weitere Lieferungen auszusetzen.

4. Lieferung und Gefahrenübergang

4.1 Die Lieferung erfolgt gemäß den vereinbarten Incoterms (z. B. EXW, FOB, DAP), sofern nichts anderes vereinbart wurde.

4.2 Liefertermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.

4.3 Die Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung geht mit Übergabe der Ware an den Transporteur auf den Kunden über.

4.4 Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs des Lieferanten verlängern die Lieferfrist entsprechend.

5. Exportkontrolle und Compliance

5.1 Lieferungen unterliegen den geltenden nationalen und internationalen Exportkontrollvorschriften.

5.2 Der Kunde ist verpflichtet, alle Vorschriften zu Import, Export und Re-Export, einschließlich Sanktionen und Embargobestimmungen, einzuhalten.

5.3 Eine Ausfuhr in verbotene oder eingeschränkte Länder ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Lieferanten nicht zulässig.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Lieferanten.

6.2 Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterzuverkaufen, tritt jedoch bereits jetzt alle daraus entstehenden Forderungen an den Lieferanten ab.

7. Gewährleistung und Haftung

7.1 Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und etwaige Mängel sofort anzuzeigen.

7.2 Gewährleistungsansprüche beschränken sich nach Wahl des Lieferanten auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

7.3 Der Lieferant haftet nicht für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden, es sei denn, diese beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

8. Geistiges Eigentum

8.1 Sämtliche Rechte an Unterlagen, Zeichnungen, Software und technischen Informationen verbleiben beim Lieferanten.

8.2 Der Kunde erhält ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht für den vorgesehenen Verwendungszweck.

8.3 Eine Vervielfältigung, Weitergabe oder Veränderung ohne Zustimmung ist unzulässig.

9. Höhere Gewalt (Force Majeure)

9.1 Der Lieferant haftet nicht für Verzögerungen oder Nichterfüllung aufgrund von Ereignissen höherer Gewalt, wie z. B.:

  • Naturkatastrophen

  • Krieg oder zivile Unruhen

  • Staatliche Maßnahmen oder Handelsbeschränkungen

  • Störungen in der Lieferkette

9.2 In solchen Fällen verlängern sich die Lieferfristen angemessen.

10. Vertraulichkeit

10.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erhaltenen vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln.

10.2 Diese Verpflichtung gilt auch über die Beendigung der Geschäftsbeziehung hinaus.

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

11.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

11.2 Gerichtsstand ist der Sitz des Lieferanten.

11.3 Das UN-Kaufrecht (CISG) ist ausgeschlossen.

12. Schlussbestimmungen

12.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

12.2 Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.